Zum Hauptinhalt springen

Service

Rundum-Service aus einer Hand

Als regionales Wohnungsbauunternehmen ist uns die Nähe zu unseren Kunden besonders wichtig. Alle Leistungen, angefangen von den Bauplanungen bis hin zur Mieterbetreuung, werden aus eigener Hand erfüllt und somit haben unsere Kunden immer einen kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort. Das Serviceangebot in Verbindung mit unseren Kooperationspartnern im Kundencenter in der Innenstadt komplettiert dieses Angebot.

Fragen und Antworten Wohnungsinteressenten

Grundsätzlich finden Sie die aktuellen Angebote hier.

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit über unseren Interessentenbogen für eine Wohnung bei uns bewerben. Wir führen eine Warteliste und vergeben die Wohnung nach unterschiedlichen Kriterien, wie z.B. Dringlichkeit, Antragsdauer/ Wartezeit, passendes Angebot zu Ihren Wünschen (Lage, Mietpreis, Größe usw.)

Nähere Auskunft und Informationen erhalten Sie auch von unserer Wohnungsvergabe.

Unser Wohnungsbestand gliedert sich in zwei Gruppen: die öffentlich geförderten und die freifinanzierten Wohnungen. Für die freifinanzierten Wohnungen gelten keine besonderen Zugangsbeschränkungen. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen ist jedoch zusätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. 

Wer kann einen WBS beantragen?
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Grundsätzlich kann zunächst Jeder einen WBS beantragen. Wesentliches Zugangskriterium ist dabei das Einkommen des Haushaltes, welches innerhalb festgelegter Grenzen liegen muss. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen.

Wo kann man den WBS beantragen? 
Ingolstädter Bürger können den WBS bei der Stadt Ingolstadt beantragen:

Amt für Soziales, Soziale Wohnungswirtschaft
Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt

+49 841 305-1681
+49 841 305-1689
sww@ingolstadt.de

Kostet der Antrag etwas?
Ja, der Antrag kostet einmalig 10 Euro. Die ausgestellte Bescheinigung ist für 1 Jahr gültig.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? 
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen des jeweiligen Haushaltes. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen; bei der Einkommensberechnung werden jedoch noch bestimmte Beträge abgezogen, so dass sich die tatsächlichen Einkommensgrenzen noch etwas erhöhen. Der WBS ist in verschiedene Stufen eingeteilt, bei welchen die Einkommensgrenzen in der höchsten Stufe um bis zu 60 % überschritten werden dürfen. 

Weitere Infos finden Sie hier.

Wohnungssuchende mit einem Vormerkbescheid werden im Vergabeverfahren nach entsprechender Dringlichkeit vom Wohnungsamt erfasst und dem Vermieter (z.B. der GWG) einer freien Wohnung vorgeschlagen. Eine persönliche Bewerbung bei den Vermietern von Sozialwohnungen ist zusätzlich notwendig.

Inhaber eines WBS müssen sich direkt bei den Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen bewerben. Das Vormerkverfahren gilt in diesen Fällen nicht.

Durch das Ausfüllen unseres Interessentenbogens bewerben Sie sich für eine freifinanzierte Wohnung.
Für eine Anmietung ist kein Vormerkbescheid/Wohnberechtigungsschein notwendig.

Die Wartezeit für eine Wohnung richtet sich nach individueller Dringlichkeit, persönlichen Wünschen (z.B. Lage, Stockwerk, Miethöhe usw.) und nach der Fluktuation (Kündigung bestehender Mietverhältnisse). Aus diesem Grund können die Wartezeiten sehr unterschiedlich lang sein und wir können Ihnen keine genauen Zeiträume nennen.

Bitte beachten Sie:
Verlängern Sie jährlich Ihren Interessentenbogen, sofern Sie noch auf der Wohnungssuche sind.

Fragen und Antworten Mieterservice

Sie erreichen Ihre Kundenbetreuer zu den üblichen Geschäftszeiten unter der  +49 841 9537399

Hier oder direkt in unserer GWG Service App können Sie den Schaden melden.

Bei außergewöhnlichen Schadensfällen, etwa bei einem Austreten von Wasser oder Gas sowie bei Stromausfall (sowohl in der Wohnung als auch im Gebäude), ferner bei einem Ausfall der Antenne, der Heizung oder des Fahrstuhls, ist es wichtig die Schadensbehebung sofort zu veranlassen. In solchen Fällen bitten wir Sie, den Schaden unverzüglich zu melden.

Nach Dienstschluss und an Sonn- und Feiertagen erreichen Sie uns über die
+49 841 95370(Sie werden zu dem zuständigen Haustechniker weitergeleitet)

Beim Erkennen eines Schadens an der Wasser- oder Gasinstallation bitten wir Sie, nach Möglichkeit den schadhaften Teil der Leitung sofort abzustellen.
Bei Schäden an der Wasser- oder Gasleitung außerhalb des Gebäudes bitten wir Sie, direkt die Stadtwerke Ingolstadt (Service-Nr. +49 800-8000230) zu benachrichtigen.
 

Im Falle eines Brandes in der Wohnung oder im Gebäude verständigen Sie bitte sofort die Feuerwehr! ( 112)

Die Betriebskosten werden 1x jährlich im April / Mai abgerechnet. Die Heizkostenabrechnung erhalten Sie jeweils im Herbst.

An gekennzeichneten Plätzen werden Sammelcontainer aufgestellt, in denen Sie Ihren Sperrmüll selbstständig entsorgen können. Terminangaben, sowie Inhalte zum Ablauf erhalten Sie eine Woche vor Abholung per Aushang.

Das wird abgeholt:

  • Möbel und Polstermöbel einschl. Matratzen
  • Teppiche und PVC-Böden (gerollt)
  • Fahrräder und sperrige Sportartikel ( Fahrradanhänger, Hometrainer)
  • sperrige Spielsachen
  • Gartenmöbel wie Sonnenschirm, Grill, Rasenmäher (restentleert), Regentonne (leer), Sandkasten
  • Metallteile

Das wird nicht abgeholt:

  • Kleinteile, auch nicht in Kartons, Koffern, Kisten oder Müllsäcken
  • Renovierungs- und Umbauabfälle
  • Baustellenabfälle
  • Bauschutt und mineralische Abfälle wie Keramik, Blumentöpfe und Blumenkasten aus Ton, Spiegelglas, WCs, Waschbecken
  • Elektrogeräte aller Art
  • Problemmüll wie Altöl, Lacke, Leuchtstoffröhren, Gifte
  • Wertstoffe wie Altglas, Papier, Kartonagen, Altkleider, Batterien
  • Autoteile wie Reifen

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Sperrmüll handelt, fragen Sie bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben nach (0841 305-3777) oder schauen Sie auf www.in-kb.de. Bei Fragen zum Ablauf melden Sie sich gerne bei uns unter 0841 9537-303 oder sperrmuell@gemeinnuetzige.de

 

Bitte informieren Sie Ihre Kundenbetreuung über die nicht erledigte Hausordnung.

Hier finden Sie das Formular zum „Antrag auf Tierhaltung“.

Checkliste für Ihren Umzug zum Download: Checkliste

Schadensmeldung

Schadensmeldung

Informationen zu Ihrer eigenen Person
Mieterinfo Block 1
Mieterblock Info 2
Informationen zum Schaden
Schadeninfo Block 1
Schadeninfo Block 2
Bild des Schadens
Terminabstimmung
Bitte stimmen Sie den Termin mit der beauftragten Firma ab.
Die Kontaktdaten erhalten Sie von dem zuständigen Mitarbeiter der Gemeinnützigen ingolstadt.

Datenschutz
Senden

Guter Service?

Appgemacht!

 

Hier geht´s zur

GWG SERVICE APP

aktuelle Mieterzeitschrift

weitere Ausgaben

Der Mieterbeirat der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH besteht ununterbrochen seit dem Jahr 1974.

Das ehrenamtlich arbeitende Gremium aus Vertretern der Mieterschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die wohnungswirtschaftlichen Belange der Anwohnerinnen und Anwohner an die Gesellschaft heranzutragen und zu lösen. Darüber hinaus wird in einem partnerschaftlichen Verhältnis der Kontakt zwischen Mietern und Vermieter gepflegt und gefördert.

In den regelmäßig abgehaltenen Sitzungen zwischen dem Mieterbeirat, als Vertreter der Bewohner und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter, werden die verschiedensten Angelegenheiten vorgetragen, besprochen und an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. 

Seit vielen Jahren gelingt es dem Mieterbeirat, durch den gemeinschaftlichen Dialog zwischen den Mietern und der Gesellschaft aktuelle Sachverhalte anzusprechen und eventuell auftretende Schwierigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen.

Alters­gerechtes Wohnen

So lange wie möglich in der eigenen Wohnung.

Mit großer Freude nehmen wir alle gerne zur Kenntnis, dass die Prognosen über die Lebenserwartung von einem immer höher werdenden Lebensalter ausgehen.
Diese positive Entwicklung ermöglicht uns, die künftige Orientierung in einem Teilbereich des Wohnungsbaus gezielt an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten.
Denn ältere Menschen haben fast immer den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben.

Deshalb haben wir eine Zielsetzung entwickelt, die sich auf verschiedene Schwerpunkte erstreckt:
Errichten von behindertengerechten, altengerechten bzw. barrierefreien Mietwohnungen im Neubau und bei der Bestandssanierung.

Mehr Informationen