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Altersgerechtes Wohnen

So lange wie möglich in der eigenen Wohnung

Mit großer Freude nehmen wir alle gerne zur Kenntnis, dass die Prognosen über die Lebenserwartung von einem immer höher werdenden Lebensalter ausgehen.
Diese positive Entwicklung ermöglicht uns, die künftige Orientierung in einem Teilbereich des Wohnungsbaus gezielt an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten.

Denn ältere Menschen haben fast immer den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben.

Deshalb haben wir eine Zielsetzung entwickelt, die sich auf verschiedene Schwerpunkte erstreckt:

Errichten von behindertengerechten, altengerechten bzw. barrierefreien Mietwohnungen im Neubau und bei der Bestandssanierung:

Um den gestiegenen Bedarf an barrierefreien Wohnungen zu decken, haben wir uns das „altengerechte Wohnen“ schon vor einiger Zeit zum Thema gemacht. In den vergangenen Jahren wurden sowohl enorme Investitionen im Bereich der Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes als auch im barrierefreien Neubau getätigt. Dadurch sind heute mehr als 30 % unseres gesamten Wohnungsbestandes barrierefrei. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 1 % an barrierefreien Wohnungen sind wir in dieser Entwicklung also weit voran.

Was versteht man unter dem Begriff barrierefreies Bauen?

Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst klären, was für ältere Leute eine Barriere in der Wohnung darstellt, um diese dann möglichst zu entschärfen oder ganz zu vermeiden.
Diese Maßnahmen beginnen beim schwellenlosen und sicheren Zugang zum Gebäude und in die Wohnung und führen dann zu verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Wohnung, wie z.B. großzügigere Bewegungsspielräume, größere Durchgangsbreiten der Türen, zusätzliche Handgriffe bis hin zu bodengleichen Duschen und vielem mehr.

Individuelle und altersgerechte Wohnraumanpassungen

Sollte eine Wohnung noch nicht barrierefrei sein, gibt es dennoch Möglichkeiten, diesen Zustand zu ändern. Die Maßnahme kann über eine sogenannte individuelle Wohnraumanpassung durchgeführt werden. 

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann hierbei die bestehende Wohnung an die persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse, z.B. durch einen behindertengerechten Badumbau angepasst werden. 

Die Umbaukosten hierfür werden von unterschiedlichen Seiten gefördert. So übernehmen die Regierung, die Pflegekasse und wir als Gesellschaft selbst einen großen Teil der Kosten, so dass lediglich ein geringer bis gar kein Anteil für den Mieter verbleibt.

Bei Interesse an einer dieser Maßnahmen steht Ihnen für Auskünfte und weitergehende Beratung unser Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
 

Frau Silvia Oldenburger-Amendt
Telefon: +49 841 9537-211
Email: s.oldenburger-amendt@gemeinnuetzige.de