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Aufhebung Gemein­nützigkeits-Gesetz

1989 - 1990

Die „Gemeinnützige“ bleibt gemeinnützig…

Seit Unternehmensgründung ist es Aufgabe unserer Gesellschaft, für eine sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung im Raum Ingolstadt zu sorgen. Bis zum Ende des Jahres 1989 bildete das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus dem Jahr 1940 die gesetzliche Grundlage für diese gemeinnützige Geschäftstätigkeit von Wohnungsbauunternehmen. Als zum 1. Januar 1990 das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aufgehoben wurde, hielten wir durch eine Neufassung unseres Gesellschaftervertrages weiterhin an unserer bestehenden gemeinnützigen Zielsetzung fest. Nach wie vor beinhaltet der Gesellschaftsvertrag die wesentlichen Grundsätze des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Mietpreis orientiert sich weiterhin am Kostendeckungsprinzip und die Dividende beschränkt sich auf 4 %.