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Staatlicher Zuschuss zur Miete

Jetzt Anspruch auf Wohngeld prüfen!

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Wohnkostenzuschuss für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Zum 01.01.2020 ist das Wohngeld erhöht worden. Wohngeld stellt kein Almosen des Staates dar, sondern ist unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete ab. Haushaltsmitglieder sind alle Personen, mit denen der Mietende in der Wohnung zusammenlebt, also z. B. Ehepartner und Kinder. Wenn Haushaltsmitglieder Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder als Studierende „BaföG“ beziehen, werden sie nicht berücksichtigt, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits einkalkuliert sind. Unter wohngeldrechtlichem Gesamteinkommen wird 1/12 des Jahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder verstanden, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Der Bewilligungszeitraum bezieht sich regelmäßig auf die nächsten zwölf Monate. Als Einkommen gelten alle Einkunftsarten, die auch das Einkommensteuerrecht kennt, also z. B. Arbeitseinkünfte, Renten, Zinsen, Unterhaltsleistungen usw. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind jeweils zehn Prozent abzuziehen, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen sind.

Das klingt recht kompliziert und deswegen gibt es im Internet, etwa auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und für Heimat, einen kostenfreien Wohngeldrechner. Hier kann mittels Eingabe der entsprechenden Daten und der jeweiligen Mietstufe des Wohnortes das Wohngeld ermittelt werden. Ingolstadt hat beispielsweise die Mietenstufe 4.

Siehe auch hier.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Der Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen am Wohnort zu beantragen. Für Ingolstädter Bürger im Wohnungsamt der Stadt Ingolstadt > Harderstraße 17/III in 85049 Ingolstadt, Telefon: 0841 305-1682.

Wohngeldantrag

 

 

 

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, ist aufgrund der Gesetzesänderung kein neuer Antrag notwendig. Allerdings gilt das nur innerhalb des Bewilligungszeitraums. Ist dieser abgelaufen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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