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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Verdoppeln Sie Ihre Chancen auf eine Wohnung bei uns! 

Foto WBS Wie bereits erwähnt gliedert sich unser Wohnungsbestand in zwei Gruppen: die "öffentlich geförderten" und die "freifinanzierten" Wohnungen. Für die freifinanzierten Wohnungen gelten keine besonderen Zugangsbeschränkungen. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen ist jedoch zusätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Durch diesen Wohnberechtigungsschein können sie demnach nicht nur auf den Bestand der 3.100 freifinanzierten Wohnungen, sondern auch auf die 3.400 öffentlich geförderten Objekte zugreifen und verdoppeln somit das Angebot und die Chancen auf eine Wohnung bei uns!

Zum Wohnberechtigungsschein (WBS) wollen wir im Anschluss einige oft gestellte Fragen beantworten:

Wer kann einen WBS beantragen?
Grundsätzlich kann zunächst Jeder einen WBS beantragen. Das Einkommen wird überprüft und somit ermittelt, ob eine Berechtigung besteht.

Wo kann man den WBS beantragen?
Zuständig ist das kommunale Wohnungsamt in Neuen Rathaus (Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt, fünfter Stock). Auf der Homepage der Stadt Ingolstadt finden Sie die Anträge und Anleitungen zum Download.
Anträge WBS Stadt IN (unter dem Punkt Wohnungswesen)

Kostet der Antrag etwas?
Ja, der Antrag kostet einmalig 10 Euro. Die ausgestellte Bescheinigung ist für 1 Jahr gültig.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen des jeweiligen Haushaltes. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen; bei der Einkommenberechnung werden jedoch noch bestimmte Beträge abgezogen, so dass sich die tatsächlichen Einkommensgrenzen noch etwas erhöhen. Der WBS ist in verschiedene Stufen eingeteilt, bei welchen die Einkommensgrenzen in der höchsten Stufe um bis zu 60 % überschritten werden dürfen.
Beispielsweise dürften hierzu folgende Bruttoeinkommen zu Grunde liegen:

  • bis zu € 28.400 für einen Single-Haushalt
  • bis zu € 42.100 für einen 2-Personenhaushalt
  • bis zu € 63.120 für eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder)

(für jedes weitere Kind und/oder für jede weitere Person erhöhen sich diese Beträge jeweils um weitere ca. € 10.000)